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Balkonstreit
Urteil
Ein gutes Verhältnis hatten die Eigentümer eines Doppelhauses wohl nicht. Als Eigentümer A. an der Rückseite seiner Haushälfte einen Balkon anzubauen plante, befürchtete Nachbar B., A. könne seinen Garten und die Terrasse einsehen, Gespräche mithören.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1022977.balkonstreit.html
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