Nicht ohne meine Nachbarn

Nutzungen außerhalb der Wohnräume

Auf seinem Balkon darf man Wäsche trocknen, einen Sonnenschirm aufstellen und Blumenkästen anbringen. Gelegentliches Feiern mit Freunden ist ebenso erlaubt wie die Dekoration mit Lichterketten oder weihnachtlichem Schmuck. Die Grenzen liegen immer da, wo Nachbarn belästigt werden oder Schäden drohen.

So muss man dafür sorgen, dass die Blumenkästen (oder Weihnachtsschmuck) ordentlich befestigt sind und nicht beim ersten Sturm herunterfallen und Passanten verletzen können. Einige Gerichte halten daher Blumenkästen, die an der Außenseite des Balkons angebracht werden, nicht für zulässig.

Das Risiko, dass diese durch Wind oder Materialermüdung herunterstürzen, sei nie ganz auszuschließen, befand das Landgericht Berlin (LG) am 20. Mai 2011, Az. 67 S 370/09. Allerdings enthielt der Mietvertrag in diesem Fall eine Regelung, wonach für die Anbringung von Blumenkästen eine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist. Unter Umständen d...


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