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BGH-Urteile zu Betrug bei Ebay-Käufen

Selbst bei Auktionen bieten ist nicht erlaubt

Karlsruhe. Sogenannte Abbruchjäger auf der Internet-Auktionsplattform Ebay handeln rechtsmissbräuchlich. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch verkündeten Urteil klar. Im konkreten Fall wies er die Klage allerdings schon aus formalen Gründen ab: Die klagende Firma sei zur Prozessführung gar nicht befugt gewesen. (Az: VIII ZR 182/15) Abbruchjäger bieten bei ...

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