Frankreichs Oberstes Gericht setzt Burkini-Verbot aus

Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs ist unrechtmäßig / Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Der Pariser Staatsrat, das Oberste Verwaltungsgericht, hat am Freitag bis auf weiteres die Anordnung des Bürgermeisters des Mittelmeerortes Villeneuve-Loubet aufgehoben, der am Strand Badebekleidung verboten hatte, die nicht den guten Sitten, der Laizität, der Hygiene und der Sicherheit entsprechen. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.

Gegen das Verbot hatten die Liga für Menschenrechte LDH und das Kollektiv gegen Islamophobie CCIF geklagt und argumentiert, dass es sich um Diskriminierung handele, weil die Anordnung vor allem auf muslimische Frauen zielt, die mit einem »Burkini« bekleidet sind, einem Ganzköperbadeanzug, der nur Gesicht, Hände und Füße frei lässt.

Der Staatsrat schätzt in seinem Urteil ein, dass der Bürgermeister seine Kompetenzen überschritten hat und dass er keine »Gefährdung der öffentlichen Ordnung« erkennen kann. Die Kläger hatten gemahnt, jedermann müsse sich gemäß seiner Religion kleiden dürfen. »Heut...


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