Itsy Bitsy Teenie Weenie Strandburkini

Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht kippte Verbot der körperflächendeckenden Verhüllung badender Frauen

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Der Pariser Staatsrat, das Oberste Verwaltungsgericht, hat am Freitag bis auf Weiteres die Anordnung des Bürgermeisters des Mittelmeerortes Villeneuve-Loubet aufgehoben, der am Strand Badebekleidung verboten hatte, die nicht den guten Sitten, der Laizität, der Hygiene und der Sicherheit entsprechen. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.

Gegen das Verbot hatten die Liga für Menschenrechte LDH und das Kollektiv gegen Islamophobie CCIF geklagt und argumentiert, dass es sich um Diskriminierung handele, weil die Anordnung vor allem auf muslimische Frauen ziele, die mit einem »Burkini« bekleidet sind, einem Ganzköperbadeanzug, der nur Gesicht, Hände und Füße frei lässt.

Der Staatsrat schätzt in seinem Urteil ein, dass der Bürgermeister seine Kompetenzen überschritten hat und dass er, der Staatsrat, keine »Gefährdung der öffentlichen Ordnung« erkennen kann.

Die Kläger hatten gemahnt, alle Menschen müssten sich gemäß ihrer Religion kleiden dü...


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