Recht auf gesunde Wohnung

Gebrauchsrechte und -pflichten im Mietverhältnis (Teil 3 und Schluss)

Ein häufiger Streitfall ist der Schimmelbefall der Wohnung. Die Sporen der Schimmelpilze können Asthmaerkrankungen auslösen. Wenn sich Schimmel bildet, weil Feuchtigkeit von außen kommt, etwa durch undichte Stellen im Mauerwerk und Dach oder bei einem unentdeckten Wasserrohrbruch, ist die Sache eindeutig: Der Vermieter muss Schäden und Ursachen beseitigen. Der Mieter ist zur Mietminderung berechtigt.

Häufiger bildet sich Schimmel jedoch, wenn sich die Feuchtigkeit aus der Raumluft an der Wand niederschlägt. Dies kann am Gebäude liegen oder aber auch am Verhalten der Bewohner. Sind dünne oder schlecht isolierte Wände der Grund, ist der Vermieter in der Pflicht. Vermieter werfen den Mietern aber oft vor, den Schimmel dadurch verursacht zu haben, dass sie nicht ausreichend heizen und lüften.

Um Schimmelbildung zu vermeiden, müssen Mieter ihre Wohnung regelmäßig lüften. Werden morgens und abends je fünf bis zehn Minuten alle Fens...


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