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Hartz-IV-Aufstocker muss keinen Kindesunterhalt zahlen

Hartz-IV-Bezieher müssen von ihrem Arbeitslosengeld II keine Kindesunterhaltszahlungen leisten. Auch zusätzliche Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit sind bis zum gesetzlichen Erwerbstätigen-Freibetrag geschützt.Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az. L 6 AS 1200/13) vom 21. Januar 2016 hervor. Das Jugendamt kann dann keine Unterhaltszahlungen verlangen.Im konk...

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