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Gericht: Lollapalooza darf stattfinden

Das Lollapalooza-Festival kann nach Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin am 10. und 11. September 2016 im Treptower Park stattfinden. Ob es sich bei dem Festival um eine Veranstaltung von herausragender Bedeutung handele, sei zwar zweifelhaft, so das Gericht. Dies müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Gegen die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingeleg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1024760.gericht-lollapalooza-darf-stattfinden.html

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