Was akzeptiert der Fiskus?

Steuertipp zu Kinderbetreuungskosten

Nachfolgend informiert die Steuerberaterkammer Berlin darüber, was bei Kinderbetreuungskosten akzeptiert wird.

Worin besteht die wesentliche Vereinfachung?

Musste früher unterschieden werden zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten mit diversen Anspruchsvoraussetzungen, kommt es mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 nicht mehr auf diese Kriterien an.

Es ist unerheblich, ob die Eltern erwerbstätig, in Ausbildung, behindert oder länger krank sind. Es können grundsätzlich Betreuungskosten für Kinder ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres steuermindernd geltend gemacht werden.

Vergleichbares gilt für Kinder, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres wegen einer in dieser Zeit eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Der Fiskus erkennt zwei Drittel der angefallenen Kosten bi...


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