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Zwei Pflegemütter

Eine Vormundschaft soll laut Gesetzgeber ein Einzelner übernehmen. Ausnahmen sind Ehepaare, die sich die Aufgabe auch teilen können. Gleiches Recht für alle, urteilte jetzt das Amtsgericht München.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1025363.zwei-pflegemuetter.html

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