Was gilt für das Fortbestehen der Sozialversicherungsleistungen?

Fragen & Antworten zum Arbeiten im Ausland

  • Michael Zauber, Experte bei Siemens-Betriebskrankenkasse
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Eine Entsendung liegt vor, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Anweisung seines Arbeitgebers für eine befristete Zeit ins Ausland begibt, um dort für seinen Arbeitgeber einer Beschäftigung nachzugehen. Bei einer Entsendung bleibt ein Arbeitnehmer in Deutschland weiterhin sozialversicherungspflichtig, wenn der Auslandsaufenthalt eine bestimmte Dauer - bei Entsendungen in EU-Staaten grundsätzlich 24 Monate, bei Nicht-EU-Ländern meist fünf Jahre - nicht überschreitet.

Unter diesen Voraussetzungen kann ein Mitarbeiter auch während seines Auslandsaufenthalts weiter in Deutschland versichert bleiben. Dann spricht man von der Ausstrahlung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Voraussetzungen dafür sind das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses im Inland und eine im Voraus zeitlich begrenzte Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland. Liegt hingegen eine dauerhafte Auslandstä...


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