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Finanzamt geht Bonus der Krankenkasse nichts an

München. Wer von seiner Krankenkasse für gesundes Verhalten Bonuszahlungen bekommt, darf dafür nicht vom Finanzamt bestraft werden. Solche Bonuszahlen dürfen Finanzämter nicht mindernd anrechnen, wenn Betroffene ihre Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied (Az. X R 17/159). Im Au...

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