Anbieter haften nicht für Störer

Urteil: Betreiber von Hotspots sind nicht für ihre Nutzer verantwortlich / Passwort ist nötig

Luxemburg. Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Allerdings kann vom WLAN-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird. Dabei müssten Nutzer persönliche Daten angeben, um den Zugang zu erhalten - das solle einen »Abschreckungseffekt« gewährleisten. Grundsätzlich könnten Rechtsinhaber bei einer Behörde oder einem Gericht eine Anordnung beantragen, mit der vom Anbieter verlangt wird, jeder Urheberrechtsverletzung durch seine Kunden ein Ende zu setzen oder ihr vorzubeugen.

Hintergrund ist ein deutscher Fall. Tobias McFadden, Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik aus München, bot einen ungesicherten WLAN-Hotspot an. Der Musikkonzern Sony mahnte den Mann ab, über dessen Internetzugang im Jahr 2010 ein Album der Gruppe »Wir sind Helden« zum Herunterladen an...


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