Angriff auf die hessische Verfassung

Systemkritische Aussagen sollen gestrichen werden

  • Hans-Gerd Öfinger, Wiesbaden
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die hessische Verfassung war 1946 von der Verfassungsgebenden Landesversammlung in Wiesbaden beraten und am 1. Dezember 1946 in einer zeitgleich mit der Landtagswahl anberaumten Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 76,8 Prozent verabschiedet worden. Weil den US-Besatzungsbehörden der damals von SPD, KPD und CDU unterstützte »Sozialisierungsartikel« missfiel, ließen sie das Wahlvolk über diesen Artikel 41 getrennt abstimmen. Ihre Kalkulation, dass dieser Artikel abgelehnt werden könnte, ging nicht auf. Knapp 72 Prozent stimmten Artikel 41 zu. Dies war ein klarer Hinweis auf die nach der Befreiung vom Hitlerfaschismus vorherrschende systemkritische Stimmung. Damit wurden Sozialisierungen in den Bereichen Bergbau, Eisen und Stahl, Energie und Verkehr in den Verfassungsrang erhoben. Ähnliche Aussagen flossen in die Verfassungen von Bremen und Nordrhein-Westfalen ein, 1949 in abgeschwächter Form auch in das Grundgesetz. Nur die hessische ...


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