Der Ärger mit der Direktdemokratie

Thüringen: Rot-Rot-Grün will gegen das Gebietsreform-Volksbegehren klagen

Erfurt. Thüringens rot-rot-grüne Regierung bereitet laut einem Bericht der »Thüringer Allgemeinen« eine Überprüfung des Volksbegehrens gegen die Gebietsreform durch das Landesverfassungsgericht vor. Der Gesetzentwurf greife »wesentlich und auf Dauer in die Haushaltplanung des Parlaments ein«, heiße es einer Vorlage von Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) für das Kabinett, schreibt das Blatt. Damit wäre Artikel 82 der Landesverfassung verletzt, wonach Volksbegehren zum Landeshaushalt unzulässig sind. Formal handele es sich bei der Klage um einen »vorbeugenden Normenkontrollantrag«.

Lauinger zufolge stellt das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform, das mit dem Volksbegehren aufgehoben würde, den Kommunen 155 Millionen Euro an Fusionsprämien und Strukturbeihilfen in Aussicht. Obendrein hätte das Volksbegehren, falls es die Gebietsreform verhinderte, erheblich indirekte Auswirkungen auf die Landesfinanzen. So würden Einsparungen durch größer...


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