Auskunftspflicht bei »Kuckuckskindern«

Die Bundesregierung will gesetzliche Auskunftspflichten für Mütter möglicher »Kuckuckskinder« erweitern. Das Kabinett beschloss am 31. August 2016 einen Gesetzentwurf, wonach die Frau eines sogenannten Scheinvaters diesem über den leiblichen Vater des Kindes Auskunft geben muss. Voraussetzung ist allerdings unter anderem, dass die Auskunft zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist. Auch enthält der Gesetzentwurf Ausnahmeregelungen.

Konkret soll sich die Auskunftspflicht der Mutter auf Sexualpartner beziehen, die sie während der Empfängniszeit des Kindes hat...


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