Klagen zu Massaker von Srebrenica abgewiesen

Angehörige von Opfern wollten niederländische Blauhelme vor Gericht sehen / Menschenrechtsgerichtshof bestätigt Entscheidung vorheriger Instanzen

Straßburg. Angehörige von Opfern des Massakers von Srebrenica sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endgültig mit ihrer Forderung gescheitert, niederländische UN-Blauhelme wegen des Verbrechens vor Gericht zu stellen. Der Straßburger Gerichtshof urteilte am Donnerstag, der Antrag von Hinterbliebenen dreier Opfer sei »unzulässig«. Die niederländische Justiz habe in dieser Sache bereits so entschieden.

Es gebe »keine Ungewissheiten« hinsichtlich der Rolle der UN-Soldaten bei dem Massaker im Jahr 1995 mehr, fuhr der Menschenrechtsgerichtshof fo...


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