Der geliehene Lokführer muss herhalten
2014 kam es in Mannheim zu einem Zugunglück mit 38 Verletzten - der Prozess in dieser Sache wirft Fragen auf
Nach über zwei Jahren hat ein spektakuläres Zugunglück am Mannheimer Hauptbahnhof (Baden-Württemberg) jetzt ein gerichtliches Nachspiel. So begann am Mittwoch beim Amtsgericht Mannheim ein Verfahren gegen den damals 60-jährigen Lokführer eines privat betriebenen Güterzugs, der am 1. August 2014 um 20.51 Uhr mit einem Eurocity-Zug (EC) der Deutschen Bahn zusammen gestoßen war. Weit über ein mögliches Fehlverhalten des Angeklagten hinaus wirft der Mannheimer Prozess jedoch viele Fragen auf.
Bei dem seitlichen Aufprall der Güterzuglok auf den Personenzug kippten zwei Wagen im vorderen EC-Zugteil um. Auch die Lok und zwei Containerwagen des Güterzuges entgleisten. Da beide Züge damals relativ langsam fuhren, gab es unter den etwa 110 Fahrgästen in beiden Personenwagen keine Schwerverletzten. Vor Ort wurden 38 Personen von Rettungsärzten versorgt.
Dem Angeklagten Reinhard B. wird vorgeworfen, kurz vor dem Zusammenstoß ein Halt-Signal überfa...
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