13,75 statt 12,5 statt 18

Änderung am Gesetz der Regierung: Der zu versteuernde Unternehmenswert wird etwas höher ausfallen als im Entwurf - aber deutlich niedriger als jetzt

Die aus Karlsruhe gestellte Aufgabe war klar: Die weitgehende Steuerbefreiung beim Vererben von Betriebsvermögen - im Unterschied zu anderem Privatvermögen - verstößt gegen das Grundrecht der »steuerlichen Belastungsgleichheit«. Großunternehmen dürften künftig nicht mehr ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftsteuer verschont werden, urteilte das Verfassungsgericht im Dezember 2014. Bis Ende Juni 2016 sollten die Regelungen entsprechend geändert werden - ulkigerweise wurde damit eine Gesetzesneuregelung von 2008 gekippt, die die Karlsruher Richter zuvor aus dem gleichen Grund angemahnt hatten. Diese rieben sich wohl die Augen, als sie die Zahlen für 2012 sahen: In diesem Jahr wurden 4,3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer gezahlt - und Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Milliarden Euro in Anspruch genommen.

Die Richter monierten auch die Grenze von 20 Mitarbeitern, bis zu der Unternehmen für eine Steuerverschonung nur ...


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