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Sorgfaltspflicht gilt auch beim Einkauf

Eine 63-jährige Dortmunderin, die beim Einkaufen von einer unachtsamen Kundin umgestoßen und dadurch verletzt worden war, trifft ein »hälftiges Mitverschulden«.Das entschied das Oberlandesgericht Hamm am 22. August 2016i (Az. 6 U 203/15). Mit dieser Entscheidung änderte es einen Beschluss des Landgerichts Dortmund teilweise ab.Die Klägerin war laut Gericht von der anderen Kundin durch einen unbeda...

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