Verbraucher können das Endgerät für ihren Internetanschluss frei wählen

Fragen & Antworten zur freien Routerwahl seit 1. August 2016

  • Michèle Scherer, Verbraucherzentrale Brandenburg
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Im neuen Gesetz steht, dass »das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt endet«. Was bedeutet das denn?

Kurz gesagt: Verbraucher dürfen von ihrem Telekommunikationsunternehmen nicht mehr dazu gezwungen werden, für ihren Internetanschluss ein bestimmtes Endgerät zu verwenden. Ein solches Endgerät ist zum Beispiel eine Kombination aus Modem und Router mit WLAN-Funktion, meist wird aber verkürzt einfach von (WLAN-)Router gesprochen.

Welche Vorteile haben Verbraucher davon?

Verbraucher haben nun die Wahlfreiheit, sich ein für ihre speziellen Bedürfnisse und Erwartungen passendes Gerät selbst zu kaufen. In der Vergangenheit haben einige Anbieter einen bestimmten Router, oft auch kostenpflichtig, verpflichtend vorgegeben. Damit ist ...


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