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Bewerbungskosten sind absetzbar
Steuertipps
Bewerbungskosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Sie gehören in die Anlage N der Einkommensteuerklärung und zählen dort zu den »weiteren Werbungskosten«, so der Tipp der Steuerberaterkammer Berlin.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1026775.bewerbungskosten-sind-absetzbar.html
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