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Keine Kündigung wegen pflegebedürftiger Eltern
Mietrecht: Eigenbedarf
Ein Vermieter darf dem Mieter einer Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er selbst dort einziehen möchte, um seine im selben Haus wohnenden betagten Eltern zu pflegen. Er muss jedoch konkret darlegen können, warum dies gerade jetzt erforderlich ist und worin seine Betreuung der Eltern genau bestehen soll.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1026785.keine-kuendigung-wegen-pflegebeduerftiger-eltern.html
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