Richterverbände offen für Kopftuchverbot für Richterinnen

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Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern. Dies gelte besonders in Fällen, in denen die Prozessparteien andere religiöse Überzeugungen als den Islam haben, erklärte Verbandschef Robert Seegmüller. Eine ausgleichende Lösung zu finden, sei Aufgabe des Gesetzgebers.

Wenn der existierende Bekleidungskodex in mündlichen Verhandlungen festgeschrieben werde, ließen sich mögliche Zweifeln an der Unparteilichkeit zerstreuen. Soweit eine solche Regelung mit einer Beschränkung der Religionsfreiheit von Richterinnen und Richtern verbunden ist, müsste sie mindestens in Gesetzesform erfolgen; möglicherweise wäre sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.

Der Hintergrund: Das Augsburger Verwaltungsgericht (Az. Au 2 K 15.457) hatte Ende Juni das vom Landesjustizministerium erlassene Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklä...


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