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Auch noch nach Jahren rechtens

Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung

Belästigt ein Arbeitnehmer eine Kollegin sexuell am Arbeitsplatz, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen - und auch beim langjährigen Arbeitsverhältnis und auch dann, wenn der Vorfall schon über ein Jahr her ist, weil sich die Betroffene erst sehr viel später gegenüber dem Arbeitgeber offenbart hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1026789.auch-noch-nach-jahren-rechtens.html

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