Schutz ohne Mitleid

Kriegsflüchtlinge aus Syrien, deren Flucht in Deutschland endet, haben eine gute Chance, hier einen Schutzstatus zu erhalten. Vorübergehend zumindest. Doch die juristischen Hürden wachsen auch für syrische Kriegsflüchtlinge. Eine Anerkennung als Flüchtling erhalten sie immer seltener, seit das Asylpaket II in Kraft getreten ist. Ihnen wird stattdessen der sogenannte subsidiäre Schutz zuerkannt, der eine »Flüchtlingseigenschaft« nach der Genfer Flüchtlingskonvention verneint, aber wegen zu erwartender Gefahr für Leib und Leben bei Rückkehr ins Heimatland einen befristeten Aufenthalt erlaubt.

Wurde im letzten Jahr noch 94,7 Prozent der syrischen Asylbewerber in einem schriftlichen Verfahren die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun zu mündlichen ...


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