Mieter klagen mit Erfolg gegen Miete

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Erstmals ist wegen der sogenannten Mietpreisbremse eine Vermieterin zur Rückzahlung überhöhter Mieten verurteilt worden. Den klagenden Mietern steht eine Rückzahlung von 32,47 Euro pro Monat zu, wie das Amtsgericht Lichtenberg in einem am Donnerstagabend bekanntgewordenen Urteil entschied.

Im Streitfall hatten die Mieter im Oktober 2015 einen Vertrag für eine 74 Quadratmeter große Wohnung unterschrieben. Die Kaltmiete sollte 562 Euro betragen, das entspricht 7,60 Euro je Quadratmeter.

Nach Berechnung der Mieter war das allerdings zu viel. Angesichts der seit Juli 2015 geltenden »Mietenbegrenzungsverordnung« müsse die monatliche Miete 32,47 Euro niedriger sein. Weil die Vermieterin sich auf eine entsprechende Minderung nicht einließ, zogen die Mieter vor Gericht. Dort verlangten sie die Rückzahlung der überhöhten Miete für November 2015 bis Mai 2016, insgesamt 227 Euro.

Das Amtsgericht Lichtenberg gab ihnen nun in vollem Umfang recht. Zur Begründung verwies es auf die im gesamten Stadtgebiet geltende Mietpreisbremse.

Der Berliner Mieterverein begrüßte das Urteil: »Erstmalig in Deutschland wurde bei der Begrenzung der Miethöhe der Mietspiegel als Maßstab anerkannt.« Der Verein sagte aber auch, solange die generelle Vormietenhöhe Bestandsschutz behalte, werde sich an der unzureichenden Wirkung der Mietpreisdämpfung nichts ändern. dpa/nd

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