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Aktenschreddern? Nicht verfahrensrelevant

Eine der Anklägerinnen im NSU-Prozess wurde vom Bundestagsausschuss gehört - es bleiben wieder einmal mehr Fragen als Antworten

Der Generalbundesanwalt soll die Ermittlungen gegen das rechtsterroristische Netzwerk NSU leiten und die Schuldigen anklagen. Den Auftrag erfüllen die Juristen allerdings auf eine sehr spezielle Weise.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1027489.aktenschreddern-nicht-verfahrensrelevant.html

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