Kein Webcam-Strip im Wohnhaus

Junge Frau scheitert mit Klage

  • Elke Richter, München
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Das wichtigste Utensil im Arbeitszimmer von »Natalie Hot« ist eine Couch, auf der sich die 24-Jährige leicht bekleidet räkelt, während zahlende Kunden per Webcam zuschauen. Sie arbeitet dort »acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche«, sofern sie nicht andernorts Pornos dreht, für erotische Fotos posiert oder auf Sex-Messen auftritt. Doch nun hat das Verwaltungsgericht München der Frau untersagt, in ihrem Wohnhaus mit den Webcam-Streams ein Gewerbe zu betreiben (Aktenzeichen: M 1 K 16.1301).

Dass damit Ruhe einkehrt in Ampfing, einer 6000-Einwohner-Gemeinde in Oberbayern, ist unwahrscheinlich. Dort herrscht Aufregung, seitdem die junge Frau und ihr Ehemann und Manager voriges Jahr zugezogen sind, und aus dem Job der 24-Jährigen keinen Hehl machten. Für Empörung sorgte etwa ein freizügiger Werbeaufd...


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