Vom Arbeitgeber gekündigt: Abfindung ist nicht zwingend

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Wer vom Arbeitgeber gekündigt wird, bekommt eine Abfindung - so lautet ein gängiges Vorurteil. Doch das stimme nicht, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg. Eine Abfindung sei nur in wenigen Fällen üblich.

Das kann - erstens - dann der Fall sein, wenn der Betrieb im Rahmen einer größeren Umstrukturierung mehrere Mitarbeiter entlässt. Dann handele der Betriebsrat häufig einen Sozialplan aus und vereinbare mit dem Arbeitgeber oft auch Abfindungen. Zweitens: Leitende Angestellte haben nach dem Kündigungsschutzgesetz Anspruch darauf. Darunter fallen Personen, die selbstständig Mitarbeiter einstellen und entlassen können. Und drittens: Arbeitnehmer erhalten eine Kündigung und gehen dagegen vor Gericht vor. Hier kommt es dann häufig zu einem Vergleich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf eine bestimmte Summe sowie die Wirksamkeit der Kündigung, so dass damit der Streit beigelegt wird.

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