Härtere Gangart der Jobcenter

Hartz-IV-Empfänger

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ahndet bereits seit Längerem bei Hartz-IV-Empfängern auch »sozialwidriges Verhalten« und hat die rechtlichen Grundlagen dazu in einer Anweisung an die Jobcenter klargestellt. Bei der Weisung der BA handele es sich um eine »gesetzliche Klarstellung der bisherigen Praxis«, so eine BA-Sprecherin.

Die Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger demzufolge zur Rückerstattung zwingen, wenn sie »grob fahrlä...


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