Vertragskündigung auch per E-Mail oder Fax

Was hat sich seit dem 1. Oktober 2016 geändert?

Vertragskündigungen: Für Vertragskündigungen sind fortan keine eigenhändig unterschriebenen Briefe mehr notwendig. Es gilt nur noch die »Textform«. Das heißt: Jeder kann zum Beispiel seinen Handyvertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Die sogenannte Schriftform, die aus Text und Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

Deutsche Bahn: Fahrgäste müssen bei der Fahrscheinkontrolle nur noch ihren Vor- und Nachnamen nachweisen, und zwar per Personalausweis oder Pass. Bislang mussten Kunden das Dokument vorzeigen, das sie bei der Buchung verwendet hatten, also Kreditkarte, BahnCard oder Ausweis. Eine Verwechslung von Zahlungs- und Identifikationskarte sei nicht mehr möglich, erklärte die Deutsche Bahn. Zu den akzeptierten Dokumenten gehören neben Personalausweis und Reisepass alle europäischen Personalausweise und int...


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