Notarielle Vorsorgevollmacht ist bei Grundbesitz sinnvoll

Grundbesitz

Ist Grundbesitz vorhanden, empfiehlt es sich, das Dokument notariell zu beurkunden. Dabei erhält der Vollmachtgeber nicht nur eine Beratung durch den Notar. Hinzu kommt, dass die Vertreter dann auch bei Bedarf Grundstücke verkaufen können, zum Beispiel, um die Heimkosten abzudecken.

Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) weist auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. XII ZB 307/15) hin.

Im entschiedenen Fall hatte eine ältere Dame vor Jahren einer ihrer Töchter eine...


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