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Bauherr muss nicht bis zum Schadeneintritt warten
Werden in der Gewährleistungsfrist Mängel am Bauwerk gefunden, muss sich der Bauherr mit der Beseitigung nicht bis zum Schadeneintritt gedulden. Darüber informiert der Bauherren-Schutzbund (BSB).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1029145.bauherr-muss-nicht-bis-zum-schadeneintritt-warten.html
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