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Die Rechnung des Ministers war zu hoch

Presse sollte 15 000 Euro für Informationen bezahlen

Leipzig. Das Informationsfreiheitsgesetz soll den Bürgern einen Zugang zu amtlichen Informationen eröffnen. Das dürfen Behörden nicht mit einer Gebührenkeule erschweren oder gar zu verhindern versuchen. In diesem Sinn hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht die Gebührenerhebung für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begrenzt. Das Gericht in Leipzig gab am Donnerstag zwei Journalis...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1029481.die-rechnung-des-ministers-war-zu-hoch.html

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