Mildere Strafe für 20-jährige Kohlegegnerin

Aktivistin der »Ende Gelände«-Proteste in der Lausitz erhält im Berufungsverfahren Geldstrafe

Eine Braunkohle-Gegnerin, die einen Polizisten verletzte, hat in einem Berufungsverfahren eine mildere Strafe erhalten, weil sie ihren Namen verraten hat - beim ersten Prozess hatte die Frau zunächst alle Angaben zur Person verweigert. Die Jugendkammer des Landgerichts Cottbus verhängte am Dienstag gegen die 20-Jährige eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Die Richter sind überzeugt, dass sie zu Pfingsten im Lausitzer Braunkohlerevier bei Anti-Kohle-Protesten einen Polizisten am Knie verletzte. Das Amtsgericht Cottbus hatte die junge Frau Anfang Juni...


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