MAI und Widerstand
1995 begannen auf Ebene der OECD die Geheimverhandlungen.
Das Abkommen wollte u.a. Auflagen verbieten, einheimische Arbeitnehmer zu beschäftigen.
Auch Mindestquoten für den Export von Gütern oder Verpflichtungen zum Technologietransfer sollten untersagt werden.
Sozial- und Umweltabgaben sollten als »Enteignungen« nur bei Kompensation gestattet sein.
Interessenvertretungen der Bürger sowie staatlichen Teilorganisationen sollte wirtschaftliche Betätigung verboten werden.
Gebühren auf den Transfer von Kapital, Dividenden und Gewinnen sollten verboten sein.
Staaten sollten für »Vermögensschäden« haften, die aufgrund von Protesten, aber auch von Gesetzen entstehen, die es in einem MAI-Staat nicht gibt.
In Konfliktfällen sollte ein autarkes Gremium richten; Entscheidungen waren nicht zu begründen, Staaten sollten kein Recht auf Akteneinsicht haben.
Ein Austritt wäre erst nach 20 Jahren gestattet gewesen.
1997 wurde MAI durch eine Indiskretion bekannt. Es kam zu massiven Protesten.
1998 wurden die Verhandlungen von Frankreich abgebrochen, weil keine »kulturelle Ausnahme« gewährt werden sollte. nd
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