MAI und Widerstand

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 1995 begannen auf Ebene der OECD die Geheimverhandlungen.

 Das Abkommen wollte u.a. Auflagen verbieten, einheimische Arbeitnehmer zu beschäftigen.

 Auch Mindestquoten für den Export von Gütern oder Verpflichtungen zum Technologietransfer sollten untersagt werden.

 Sozial- und Umweltabgaben sollten als »Enteignungen« nur bei Kompensation gestattet sein.

 Interessenvertretungen der Bürger sowie staatlichen Teilorganisationen sollte wirtschaftliche Betätigung verboten werden.

 Gebühren auf den Transfer von Kapital, Dividenden und Gewinnen sollten verboten sein.

 Staaten sollten für »Vermögensschäden« haften, die aufgrund von Protesten, aber auch von Gesetzen entstehen, die es in einem MAI-Staat nicht gibt.

 In Konfliktfällen sollte ein autarkes Gremium richten; Entscheidungen waren nicht zu begründen, Staaten sollten kein Recht auf Akteneinsicht haben.

 Ein Austritt wäre erst nach 20 Jahren gestattet gewesen.

 1997 wurde MAI durch eine Indiskretion bekannt. Es kam zu massiven Protesten.

 1998 wurden die Verhandlungen von Frankreich abgebrochen, weil keine »kulturelle Ausnahme« gewährt werden sollte. nd

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