Bunte Wände beim Auszug?

Leserfrage zur Wohnungsrenovierung

Es antwortet der Mieterverein Dresden und Umgebung

Während der Mietzeit darf der Mieter seine Wohnung einrichten, wie er will. Er kann die Wohnung nach seinem Geschmack dekorieren. Das bedeutet auch, dass der Mieter die Wände und Decken farbig streichen oder die Türen und Fenster bunt lackieren darf. Mietvertragsklauseln, die das verbieten oder farblich neutrale Anstriche vorschreiben, sind in der Regel unwirksam.

Etwas anderes gilt, wenn es um die Frage geht, in welchem Zustand die Wohnung am Ende der Mietzeit, also beim Auszug, zurückzugeben ist. Hat der Mieter laut Mietvert...


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