Im Zweifel zum Nachteil der Betroffenen

Alleinstehenden Frauen wurde Beihilfe gekürzt, obwohl Vorwürfe des Amts offenbar nicht haltbar sind

  • Christian Klemm
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Im brandenburgischen Rheinsberg wurde der 19-jährigen Mutter eines dreijährigen Sohnes und einer Tochter im Säuglingsalter vom zuständigen Jobcenter die Beihilfe um 225 Euro gekürzt. Das berichtet die »Märkische Allgemeine«. Der Grund: Die Behörde geht davon aus, dass die Frau mit dem Vater ihrer Tochter in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Das jedoch bestreitet die Mutter - und das wahrscheinlich zu recht. Denn selbst der Bedarfsermittlungsdienst des Amtes hat den Angaben des Anwaltes der Betroffenen zufolge keine Hinweise dafür, dass sie mit dem Vater der Tochter zusammenlebt.

Bis zur Geburt des Mädchens vor etwa fünf Wochen bekam sie 900 Euro im Monat, knapp 300 Euro gehen für die Miete drauf, 190 Euro waren Kindergeld und 150 Euro ein sogenannter Unterhaltsvorschuss. Aktuell muss die Rheinsbergerin mit 675 Euro auskommen. Zu wenig, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Der Anwalt hat nun Strafanzeige gegen das Jobcent...


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