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Gerichte schützen Bausparer

Verbraucher können Gebühren zurückverlangen

Laut einer Gerichtsentscheidung sind Zusatzgebühren für Bausparverträge rechtswidrig. Zudem dürfen Bausparkassen Verträge nicht so einfach einseitig kündigen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1031401.gerichte-schuetzen-bausparer.html

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