Das Widerrufsrecht darf nicht ausgehebelt werden

Verbraucherzentrale Brandenburg gewinnt Klage in Sachen Kaffeefahrten

Der Trick bestand darin, dass bei Anlieferung die Matratzen direkt ausgepackt und auf das Bett gelegt wurden - für den Verbraucher ein vermeintlich guter Service. Gleichzeitig schloss das Unternehmen in seiner Widerrufsbelehrung die Rückgabe von bereits geöffneten oder benutzten Waren aus.

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 3. August 2016, Az. 15 O 54/16) hat das Unternehmen verurteilt, nachdem die Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb) auf Unterlassung dieser Praxis geklagt hatte Der Richterspruch ist rechtskräftig.

Der Fall: Herr N. aus Finsterwalde hatte sich auf seine Kafffefahrt-Busreise nach Berlin mit Frühstück, Mittagessen und Stadtrundfahrt gefreut. Zunächst aber wurden den Teilnehmern auf einer Verkaufsveranstaltung Matratzen zum Kauf angeboten. Herr N. kaufte zwei Matratzen für fast 2600 Euro, die noch am gleichen Abend von dem Unternehmen bei ihm zu Hause angeliefert wurden. Direkt an der Haustür unterschrieb er, dass er mit d...


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