Gericht verbietet doppelte Abschlusskosten

Provisionen der Versicherer

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Versicherer setzen bestimmte Kosten doppelt an. Unter anderem werden neben »gezillmerten« Abschlusskosten geradezu unbegrenzt weitere Abschlusskosten angesetzt. Verbraucherschützer stoppten nun diese verbraucherfeindliche Kalkulation bei Lebens- und Rentenversicherungen.

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben ein nach ihrer Auffassung »wegweisendes Urteil« vor dem Oberlandesgericht Köln gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten. Demnach ist der Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen nicht zulässig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung des Urteils wurde vom Gericht Revision zugelassen.

»Seit vielen Jahren bittet die Versicherungsbranche Verbraucher gegen Recht und Gesetz doppelt zur Kasse«, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Damit sei nun Schluss. »Mit dieser Abschlusskosten-Abzocke erleichtern die Versicherungsunternehmen ihre Kunden bran...


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