Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Vaterschaft darf nicht in sozialen Netzwerken verkündet werden
Amtsgericht reklamiert Verletzung der Grundrechte
Eine Mutter darf nicht in sozialen Medien behaupten, dass ein Mann der Vater ihrer Tochter sei, wenn sie dies nicht beweisen kann.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1031419.vaterschaft-darf-nicht-in-sozialen-netzwerken-verkuendet-werden.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.