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Vaterschaft darf nicht in sozialen Netzwerken verkündet werden

Amtsgericht reklamiert Verletzung der Grundrechte

Eine Mutter darf nicht in sozialen Medien behaupten, dass ein Mann der Vater ihrer Tochter sei, wenn sie dies nicht beweisen kann.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1031419.vaterschaft-darf-nicht-in-sozialen-netzwerken-verkuendet-werden.html

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