Ist eine Küchenausstattung in der Mietwohnung Pflicht?

Mietrecht: Einbauküche

  • Michaela Rassat, D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Mietwohnung aus dem Inserat scheint ideal. Der Haken: In der Küche ist nichts vorhanden - außer Wasser- und Stromanschluss.

Anspruch auf eine Küche?

Es gilt: Vermieter müssen in der Regel bei der Vermietung einer Wohnung keine Küchenausstattung stellen. In dem Küchenraum müssen lediglich die Anschlüsse für Wasser, Strom und eventuell Gas vorhanden sein. Eine Ausnahme ist Berlin, wo eine Mietwohnung mit einer Kochgelegenheit und mindestens einem Ausguss ausgestattet sein muss. Grundlage dafür ist das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz. Aber Berliner Mieter haben deshalb aber noch keinen Anspruch auf einen Herd mit Backofen oder eine Edelstahlspüle. Ein Campingkocher oder zwei Kochplatten sind ausreichend.

Allerdings stellt die Küchenausstattung auch ein Merkmal im Mietspiegel dar. Auch in den Mietspiegeln anderer Städte gehört die Art und Ausstattung der Küche zu den relevanten Merkmalen und hat damit Einfluss auf die Höhe der Miete.

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