Unternehmer boykottieren Frührente

Branchenverbände verschleppen gesetzlich vorgeschriebene Meldungen über schwer arbeitende Beschäftigte

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Zwischen der französischen Regierung und Unternehmerverbänden schwelt seit Monaten der Streit um ein Gesetz, das die Anerkennung besonders schwerer Arbeitsbedingungen zum Ziel hat. Das »Loi pénibilité« (Beschwerlichkeitsgesetz) trat 2015 in Kraft. Es sieht vor, dass für Beschäftigte, die unter besonders schweren Bedingungen arbeiten, die Dauer dieser Tätigkeit registriert und in Punkte umgerechnet wird. Je nach deren Anzahl können sie bis zu zwei Jahre eher in Rente gehen als Kollegen, die unter weniger schweren Bedingungen gearbeitet haben und für die das Rentenalter mit 62 Jahren beginnt.

Seit 2015 gilt eine Meldepflicht für vier Kategorien: Arbeit unter Überdruck, Nachtarbeit, Schichtarbeit und sich monoton wiederholende Handlungen. Am 1. Juli 2016 kamen sechs Kategorien hinzu: Heben schwerer Lasten, unnatürliche und das Rückgrat stark belastende Haltungen, Arbeit unter Vibration, starkem Lärm oder hohen Temperaturen, Umgang mi...


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