Land ordnet Stallpflicht für Geflügel an

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Potsdam. Wegen der Vogelgrippegefahr hat Brandenburg für Geflügel ab sofort Stallpflicht angeordnet. Der Erlass des Landestierarztes gilt allerdings nicht landesweit, sondern für ausgewiesene Risikogebiete, wie das Verbraucherschutzministerium in Potsdam nach einer Telefonkonferenz der märkischen Amtstierärzte am Freitag mitteilte. So gilt die Stallpflicht für Geflügelhalter beispielsweise in der Niederung der Unteren-Havel-Wasserstraße (Havelland), im Uferbereich der Peitzer Seen (Spree-Neiße) und im Umfeld des Nationalparks Unteres Odertal (Uckermark). Dieser Schritt sei als Vorsichtsmaßnahme wegen der räumlichen Nähe zu Mecklenburg-Vorpommern geboten, weil dort der hochansteckende Virus H5N8 nachgewiesen wurde, hieß es. Auch auf der polnischen Seite der Oder im Stettiner Raum wurden verendete Vögel entdeckt, bei denen derselbe Virustyp gefunden wurde. Auf Brandenburger Territorium gebe es bislang keinen Verdachtsfall, hieß es. dpa/nd

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