Auch »Preußen« müssen Aufzüge anmelden

Prozess gegen mutmaßlichen »Reichsbürger« endete mit einer Geldstrafe

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.

Oben ist oben und unten ist unten, zumindest hier auf der Erde eine relativ klare Angelegenheit. Bei rechts und links ist das schon komplizierter. Zumindest, wenn es nach dem Angeklagten Carsten H. geht. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 43-jährigen Diplomingenieur und mutmaßlichen »Reichsbürger« am Montag des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz in drei Fällen schuldig. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und erklärt, er sei als »Einzelaktivist« zu den Veranstaltungen gegangen. »Ich bin weder links noch rechts, ich bin ein Mensch«, erklärte er zu Beginn. Dies war freilich schwer zu widerlegen.

Carsten H. soll laut Anklage Initiator von fünf nicht angemeldeten Demonstrationen im vergangenen Jahr gewesen sein. Da er seine Aktionen im Umfeld von Bärgida-Demonstrationen inszeniert hatte, lag es für die Ermittler nahe, ihn der »Querfront-« und »Reichsbürgerbewegung« zuzuordnen. Die Gerichtsverhandlung erbrachte dafür keinen Beleg. Auf die Frage nach der Staatszugehörigkeit antwortete der Angeklagte zwar mit »Preuße«, daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass er die Bundesrepublik ablehnt und die Justiz nicht anerkennt. »Ich sehe, wie systematisch unsere Grundordnung von den Behörden unterlaufen wird«, erklärte er. Das könnte eben auch bedeuten, dass er das Grundgesetz anerkennt und es verinnerlicht hat.

Der Angeklagte sagte, ihm haben sich als »Einzelaktivist« spontan immer ein paar Leute angeschlossen. Er sieht sich als Aktionskünstler, der mit Kreide Friedenssymbole aufs Pflaster zeichnet und auch Kunstblut zum Einsatz bringt. Immer mit dabei ist seine fahrbare Lautsprecheranlage, mit der er sich Gehör verschafft. Zu seiner Motivation erklärte H., er sehe die innere Ordnung der Bundesrepublik in Gefahr, die Teilnahme der Bundeswehr an Kriegseinsätzen sei für ihn ein Schlüsselerlebnis gewesen: Es habe ihn psychisch krank gemacht. Er sei berentet, seine Ehe sei am Medienrummel über ihn zerbrochen. »Wir befinden uns im Notstand«, sagte er dem Richter. Und: »Wir werden verkauft und verraten. Ich versuche immer nur, an die Vernunft zu appellieren.«

Alle acht Polizeizeugen, die bei seinen Auftritten vor dem Hauptbahnhof, an der US-Botschaft oder vor dem Weihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt anwesend waren, konnten keine negativen Dinge über den Angeklagten berichten. Immer, wenn H. aufgefordert worden sei, den Platz zu räumen, habe er den Anweisungen Folge geleistet. Nur eine Anmeldung habe er nicht vorweisen können.

Versammlungen müssen bei der Behörde angemeldet werden, urteilte der Richter. Ausnahmen seien Spontandemonstrationen oder Eilversammlungen. Dies treffe aber für H.s Aktionen nicht zu. Er habe seine Veranstaltungen geplant und vorbereitet, somit hätte er sie auch anmelden müssen. Mit der Anmeldepflicht sei das Demonstrationsrecht nicht angetastet, es müsse nur seinen geordneten Gang gehen. Wer eine Demonstration beginnt, ohne sie anzumelden, begehe eine strafbare Handlung, sagte der Richter. Drei der fünf Demonstrationen beurteilte er als nicht angemeldet und verurteilte H. zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Zuhörer im Saal quittierten das Urteil mit lauten Protestrufen und bezeichneten es als Schlag gegen den Frieden.

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