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Altersteilzeit: Vertrauensschutz nur für die Jahrgänge bis 1954
Das Bundessozialministerium sieht in der Entwicklung kein Problem: Es geht nur um die Bürger, die in den Jahren 1952, 1953 oder 1954 geboren sind. Nur diese genießen jetzt noch den Vertrauensschutz für die Rente mit 65. Wer die Frist verpasst hat, kann auch in diesem Jahr noch einen Antrag stellen. Allerdings sei dann nicht mehr der nahtlose Übergang von der Altersteilzeit in die Rente gewährleistet: Wer im Januar Altersteilzeit vereinbart, kann erst einen Monat später in Rente gehen oder er muss einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen - dieser Abschlag bleibt wie üblich während der gesamten Rentendauer bestehen.
Endgültig auslaufen soll die Regelung im Jahre 2009, danach soll es keine neuen Vereinbarungen mehr geben.
Pfändungsschutz für Altersvorsorge von Selbstständigen beschlossen
Selbstständige, die mit ihrer Firma in die Insolvenz gehen, müssen keine Pfändung ihrer Altersvorsorge mehr fürchten. Der Bundestag hat kürzlich einen entsprechenden Pfändungsschutz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. Im Gegensatz zu den Renten und Pensionen von abhängig Beschäftigten gab es bislang keinen Pfändungsschutz für die Einkünfte von Selbstständigen.
Um zu verhindern, dass Vermögenswerte bei einer Insolvenz missbräuchlich dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden, gilt die neue Schutzklausel aber nur für solches Vorsorgekapital, das unwiderruflich in die Altersvorsorge eingezahlt wurde. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass die Leistungen aus dem angesparten Kapital erst bei Eintritt in den Ruhestand als lebenslange Rente ausgezahlt werden.
Wichtige Werte der Rentenversicherung für das Jahr 2007
Zum Beginn jedes Jahres ändern sich bekanntlich zentrale Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung:
Beiträge: Der Beitragssatz, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, steigt von bisher 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragbemessungsgrenze beträgt in den alten Bundesländern unverändert monatlich 5.250 Euro, in den neuen Bundesländern steigt sie auf 4.550 Euro. Die Bezugsgröße hat Bedeutung z. B. für die Beitragsberechnung für versicherungspflichtige Selbstständige und beträgt in den alten Bundesländern unverändert 2.450 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern steigt sie auf 2.100 Euro.
Selbstständige: Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige steigt in den alten Bundesländern auf 487,55 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern auf 417,90 Euro.
Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte beträgt einheitlich 79,60 Euro monatlich, der Höchstbeitrag 1.044,75 Euro.
Arbeitslosengeld II: Für Arbeitslosengeld-II-Bezieher wird die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge ab 1. Januar 2007 von monatlich 400 Euro auf 205 Euro reduziert. Damit reduziert sich natürlich auch die spätere Rente.
Hinzuverdienst: Die Hinzuverdienstgrenze bleibt bei allen Renten (Altersrente oder Erwerbsminderungsrente), die vor dem 65. Geburtstag bezogen werden, einheitlich in Ost und West mit 350 Euro im Monat konstant. Zwei Mal pro Jahr sind 700 Euro erlaubt. Wird diese Einkommensgrenze überschritten, wird je nach Höhe des Hinzuverdienstes nur noch eine Teilrente gewährt.
Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen bis 2011 verlängert
Die Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen wurde um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. Die gesetzliche Änderung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet.
Ursprünglich war die Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen bis 31. Dezember 2006 befristet worden. Nach diesem Zeitpunkt hätten die Unterlagen vernichtet werden dürfen. Bei einer Vielzahl von Arbeitnehmern, die Beschäftigungszeiten in der DDR zurückgelegt haben, hätte dann das Rentenversicherungskonto ggf. nicht mehr vollständig geklärt werden können. Dieses hätte zu Lücken in den Rentenversicherungsbiografien und damit zu geringeren Rentenansprüchen führen können. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bittet alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, diese nun umgehend zu beantragen.
Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
heruntergeladen werden. Bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind die Antragsunterlagen ebenfalls erhältlich. Diese helfen auch beim Ausfüllen der Unterlagen.
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