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Versprechen einer Schenkung nur mit einem Notar gültig

Urteil des Bundesgerichtshofs

Eine von einer geistig gesunden Person erteilte Vollmacht kann ungültig sein. Will eine sterbenskranke Frau kurz vor ihrem Tod ihr ganzes Vermögen verschenken, muss dies ein Notar beurkunden. Andernfalls ist die Schenkung nichtig, selbst wenn das Vermögen bereits an den Beschenkten übergeben wurde.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1032155.versprechen-einer-schenkung-nur-mit-einem-notar-gueltig.html

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