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Polizei darf noch immer weh tun - aber mit Ansage

Klage gegen Schmerzgriff der Beamten in Göttingen hat Erfolg / Einsatz der Nervendrucktechnik war unverhältnismäßig und hätte angekündigt werden müssen

Zum Einsatz- und Selbstverteidigungstraining der Niedersächsischen Polizei gehören auch Nervendrucktechniken. Gegen deren Einsatz klagte ein Aktivist. Mit Erfolg: Der Griff war unverhältnismäßig, urteilte das Gericht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1032719.polizei-darf-noch-immer-weh-tun-aber-mit-ansage.html

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