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Polizei darf noch immer weh tun - aber mit Ansage
Klage gegen Schmerzgriff der Beamten in Göttingen hat Erfolg / Einsatz der Nervendrucktechnik war unverhältnismäßig und hätte angekündigt werden müssen
Zum Einsatz- und Selbstverteidigungstraining der Niedersächsischen Polizei gehören auch Nervendrucktechniken. Gegen deren Einsatz klagte ein Aktivist. Mit Erfolg: Der Griff war unverhältnismäßig, urteilte das Gericht.
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